Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Das Immobilienangebot der Firma Benjamin Immobilien und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden.

1.2. Benjamin Immobilien prüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, Benjamin Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Benjamin Immobilien daher nicht übernehmen.

1.3. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Benjamin Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

1.4. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.

1.5. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von Benjamin Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

2. Provision
2.1. Die Tätigkeit von Benjamin Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision von Benjamin Immobilien entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt.  Die Provision ist verdient, fällig und  zahlbar in bar am Tag des Vertragsabschlusses.

2.2. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

2.3. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
Die Provision beträgt:

Bei Vermietung/Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter:

3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Verhandlungen
4.1. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Benjamin Immobilien einzuleiten.

4.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Benjamin Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von Benjamin Immobilien  ist über das Ergebnis zu informieren.

4.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Benjamin Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.

4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Benjamin Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Benjamin Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.

4.5. Wird Benjamin Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen.

5. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt Benjamin Immobilien sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Vollmacht endet mit Beendigung des Auftragsverhältnisses.

6. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von Benjamin Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen Benjamin Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

7. Haftung
7.1. Eine Gewähr für die durch Benjamin Immobilien angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von Benjamin Immobilien ist ausgeschlossen.

8. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde.

9. Schluss Bestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstands Vereinbarung zulässig ist, gilt Ulm als Gerichtsstand vereinbart.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.